Wer eine Immobilie verkauft, muss den dabei erzielten Gewinn (wie jedes andere Einkommen auch) versteuern, außer die Spekulationsfrist wird überschritten oder er wohnt selbst im Haus.
Die Spekulationssteuer ist die Steuer auf Gewinne bei privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb bestimmter Fristen (Spekulationsfrist) und ist im Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes geregelt.
Immobilienverkauf: Spekulationssteuer auf Gewinne
Anders als bei Aktien, bei denen die Spekulationsfrist 2008 gestrichen wurde, unterliegen Immobiliengeschäfte noch immer Spekulationsfristen.
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